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[Hinweis] Urheberrecht

Ayla

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Saturday, March 8th 2008, 10:09am

Urheberrecht

Bitte beachtet bei Zitaten etc. das Urheberrecht, damit weder Euch noch dem Forum Probleme dadurch entstehen. Bei Zweifeln bitte immer erst den Admin fragen, ob Ihr es einstellen dürft! Danke.


Urheberrecht

Erster Abschnitt
Allgemeines

§ 1
Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.

§ 2
Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
[...]

§ 6
Veröffentlichte und erschienene Werke
(1) Ein Werk ist veröffentlicht, wenn es mit Zustimmung des Berechtigten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist.


Dritter Abschnitt
Der Urheber


§ 7
Urheber
Urheber ist der Schöpfer des Werkes.


Vierter Abschnitt
Inhalt des Urheberrechts
1. Allgemeines


§ 11
Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes.

§ 12
Veröffentlichungsrecht
(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.

§ 63
Quellenangabe
(1) Wenn ein Werk oder ein Teil eines Werkes in den Fällen des § 45 Abs. 1, der §§ 46 bis 48, 50, 51, 58, 59 und 61 vervielfältigt wird, ist stets die Quelle deutlich anzugeben. Das gleiche gilt in den Fällen des § 53 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 für die Vervielfältigung eines Datenbankwerkes. Bei der Vervielfältigung ganzer Sprachwerke oder ganzer Werke der Musik ist neben dem Urheber auch der Verlag anzugeben, in dem das Werk erschienen ist, und außerdem kenntlich zu machen, ob an dem Werk Kürzungen oder andere Änderungen vorgenommen worden sind. Die Verpflichtung zur Quellenangabe entfällt, wenn die Quelle weder auf dem benutzten Werkstück oder bei der benutzten Werkwiedergabe genannt noch dem zur Vervielfältigung Befugten anderweit bekannt ist.

§ 66
Anonyme und pseudonyme Werke
(1) Bei anonymen und pseudonymen Werken erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach der Veröffentlichung. Es erlischt jedoch bereits siebzig Jahre nach der Schaffung des Werkes, wenn das Werk innerhalb dieser Frist nicht veröffentlicht worden ist.


Zweiter Abschnitt
Rechtsverletzungen
1. Bürgerlich-rechtliche Vorschriften; Rechtsweg


§ 97
Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz
(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann vom Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung und, wenn dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
[...]
(2) Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70), Lichtbildner (§ 72) und ausübende Künstler (§ 73) können, wenn dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit es der Billigkeit entspricht


2. Strafrechtliche Vorschriften

§ 106
Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Auch aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen. (Goethe)



2

Wednesday, February 17th 2010, 4:46pm

Urheberrecht

"Ich bitte Euch, darauf zu achten, dass Texte aus Büchern oder anderen Webseiten dem deutschen Urheberrecht (in USA: "Copyright") unterliegen. Man darf nicht einfach so Texte hier einsetzen, möglicherweise auch noch ohne Quellenangaben. Einzelne (!) Sätze darf man zitieren, muss aber auch da darauf hinweisen, wer sie geschrieben hat und wo sie stehen. Gedichte, Erzählungen, Auszüge aus Büchern und Webseiten möchte ich hier gar nicht einsetzen, wenn keine ausdrückliche Genehmigung des Autoren oder seines Verlages vorliegen. Uns sind Fälle bekannt, bei denen das Einsetzen eines Gedichtes ohne Verlagsgenehmigung den Betreiber der Homepage Abmahnungskosten bis in den vierstelligen (!) Euro-Bereich beschert haben." Bitte beachtet hierzu die Nutzungsbestimmungen in § 5 und § 7. Danke!

This post has been edited 2 times, last edit by "Tobias" (Feb 17th 2010, 4:46pm)


Ayla

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Thursday, February 18th 2010, 6:30pm

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass Urheberrechtsverletzungen oft ein Schreiben eines Rechtsanwaltes zur Folge haben. Dort muss man dann eine Unterlassungserklörung abgeben, eine strafbewehrte. Bei Zuwiderhandlung droht eine Vertragsstrafe von 5.000,00 €. Außerdem muss man Schadensersatz leisten, meist ebenfalls in mind. vierstelligem Bereich.



Hinzu kommen noch die Rechtsanwaltsgebühren, die bei diesen Summen ebenfalls meist vierstellig sind.



Also achtet bitte unbedingt drauf. Für Euch und für Tobi!



Es gibt mittlerweile Kanzleien, die nichts anderes mehr machen, als rund um die Uhr zu recherchieren.



LG, Ayla
Auch aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen. (Goethe)



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Thursday, February 18th 2010, 6:47pm

Danke, Ayla, für diese wichtigen Hinweise. Ich habe auch gehört, dass es Kanzleien gibt, die nur davon leben, das Netz nach solchen "Vergehen" zu durchsuchen und abzumahnen. Ich werde hier jedenfalls NICHTS mehr einsetzen, dessen Autor nicht mindestens 70 Jahre tot ist.

Schönen Gruss

Petrus
Das größte Hindernis zu leben, ist die Erwartung, die vom Morgen abhängt.

(Seneca, 1 - 65 n.d.Z.)

5

Thursday, February 18th 2010, 7:38pm

und den verursacher müsste ich in regress nehmen ...und das möchte ich nur ungerne !

Ayla

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Thursday, February 18th 2010, 9:10pm

Wir haben bei uns in der Kanzlei Unmengen solcher Fälle in letzter Zeit. Ganz schlimm. Und es sind meist immer die selben Kanzleien, von denen die Abmahnschreiben kommen. Und Rechtsschutzversicherer übernehmen NIE die Kosten bei Urheberrechtsverletzungen.



Und Tobi, das müsstest Du. Denn bezahlen könntest Du es nicht. Das kannste glauben.
Auch aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen. (Goethe)



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